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Föderalismus: Das bundesstaatliche Prinzip als Stolperfalle für den österreichischen Photovoltaikausbau

Wien/Triesen. Dass es in manchen Fällen schwierig ist, wenn Kompetenzen und Entscheidungen vom Bund an die Länder abgetreten werden, ist an sich nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist jedoch, dass dies offenbar auch auf den Bereich der Photovoltaik und der erneuerbaren Energien generell zutrifft, ist jedoch durchaus verwunderlich. Hier erweist sich Föderalismus als Stolperfalle.

Man sollte meinen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien, besonders in Form von Photovoltaik, in allen Bundesländern absolute Priorität genießt. Nun kam schon vor einigen Wochen ein Rückschritt im Burgenland, das mit seiner Novelle zum Raumplanungsgesetz de facto zum alten Strommonopol zurückkehren will. Das östlichste Bundesland Österreichs ist jedoch nicht das einzige, das sich querlegt – auch Niederösterreich sowie Oberösterreich und Kärnten planen, bei den Themen Flächenwidmung und Ausbautempo, einen Schritt in die falsche Richtung.

Wien und Vorarlberg als Musterschüler

Wohltuend in Mitten dieser Rückschritte: Sowohl Wien als auch Vorarlberg präsentieren sich beim Thema Photovoltaikausbau – mit der Photovoltaikpflicht für Neubauten in der Bundeshauptstadt und den Gemeinden, mit den meisten Photovoltaikanlagen im Ländle – sehr vorbildlich. Damit jedoch das für 2030 gesteckte Ziel mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen realistisch bleibt müssen auch die anderen Bundesländer mitarbeiten – Wien mit zu wenig Freiflächen und Vorarlberg als kleinstes Bundesland können die erforderliche Menge keinesfalls liefern.

Photovoltaikanlage ohne finanzielles Risiko

Oftmals scheitert das Ausbautempo daran, dass Photovoltaikanlagen mit allen Extras – selbst wenn die Preise in den letzten Jahren um weit mehr als die Hälfte gesunken sind – einen erheblichen Kapitaleinsatz fordern. Anschaffungskosten, regelmäßige Wartung, empfohlene Rücklagen für Besitzer von Photovoltaikanlagen – all das entfällt, wenn sich Besitzer von Dächern oder sonstigen, brachliegenden Flächen für ein Photovoltaik Contracting der Sun Contracting AG entschieden haben. Das gesamte finanzielle Risiko für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage bleibt bei Sun Contracting – die als Gegenleistung ein Dach zur Stromerzeugung zur Verfügung gestellt bekommt.

Gut für die Umwelt

Besonderer Fokus liegt für Sun Contracting dabei auf größtmöglichem Nutzen für die Umwelt. Die durchschnittliche Photovoltaikanlage spart jährlich – im Vergleich zu Stromproduktion aus fossilen Energieträgern – rund 800 kg CO2 pro Kilowattpeak Photovoltaikleistung ein. Doch nicht nur das eingesparte CO2 unterstützt die Energiewende: Der produzierte Sonnenstrom wird zur Gänze ins Stromnetz des örtlichen Betreibers eingespeist – damit profitieren die Haushalte und Betriebe in der Umgebung unmittelbar von einem erhöhten Anteil an Ökostrom im Strommix. In weiter Folge führt dieser erhöhte Anteil zu einem sinkenden Strompreis.

Firmenportrait

Die Sun Contracting AG und ihre Tochtergesellschaften sind seit 2012 operativ in der Photovoltaikbranche tätig und besonders im Bereich Photovoltaik Contracting mittlerweile unter den Marktführern der Branche zu finden. In Österreich, Deutschland und Liechtenstein betreibt die Sun Contracting Unternehmensgruppe derzeit 273 Photovoltaikanlagen auf Contracting Basis und steht per Ende des zweiten Quartals 2020 bei 68,9 Megawattpeak installierter und projektierter Photovoltaikleistung. Neben Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen ist die Sun Contracting AG auch im Bereich nachhaltiger Investments seit mehreren Jahren sehr erfolgreich. Derzeit liegen – neben einem Nachrangdarlehen ausschließlich für österreichische Investoren – drei unterschiedliche Anleihen zur Zeichnung auf. Der Sun Contracting Registered EURO Bond 2020 und dessen Zwillingsprodukt, der Sun Contracting Registered CHF Bond 2020 sind in 13 Ländern zeichenbar, der Sun Contracting Registered Junior Bond in zwei – Deutschland und Liechtenstein.